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Dieselskandal bei Wohnmobilen: Bin ich betroffen?

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Titelbild Wohnmobile Dieselskandal

Hinweis vorab: Dieser Beitrag ist in einer bezahlten Kooperation mit der Rechtecheck GmbH entstanden und ist daher eine Anzeige.

Sorgen um den Dieselskandal gab es schon länger, spätestens seit einem Bericht in Plusminus (ARD) fühlen sich aber immer mehr Wohnmobil-Besitzer verunsichert. Angeblich stoßen viele Camper bis zu 20 Mal so viele Stickoxide aus wie erlaubt. Wir haben uns daher mit Rechtecheck.de, einem „LegalTech“, das Anwälte vermittelt, zusammengetan, um die wichtigsten Fragen zu beantworten:

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  • Welche Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen?
  • Welche Folgen hat der Abgasskandal?
  • Welche Rechte haben betroffene Wohnmobil-Besitzer?

Wer direkt testen will, ob sein Wohnmobil betroffen ist und wie viel Schadensersatz er oder sie bekommen kann, kann das bei Rechtecheck (Anzeige) machen, dort finden sich auch noch weitere Informationen zum Wohnmobil-Abgasskandal (Anzeige). Das Online-Tool ist kostenlos, unverbindlich und anonym. Anschließend kann man auch eine kostenlose Einschätzung von einem spezialisierten Anwalt bekommen.

Welche Wohnmobile sind vom Dieselskandal betroffen?

Abgasskandal bei Fiat Ducato Wohnmobilen

Die größte Aufmerksamkeit bekommt aktuell der Fiat Ducato (Anzeige). Das ist nicht verwunderlich, denn der Ducato wird bei einem Großteil aller Wohnmobile in Deutschland verbaut. Der Vorwurf dabei: Fiat soll bei vielen seiner Diesel-Motoren eine illegale Abschalteinrichtung eingesetzt haben.

Betroffen sind dabei offenbar alle Fiat-Diesel, die die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 erfüllen. Die Baujahre sind dabei etwa 2014 bis 2019. Das gilt übrigens auch für andere Diesel aus dem (ehemaligen) Fiat-Chrysler-Konzern vom 500er Fiat bis zu großen Jeep-Modellen. Neuere Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro 6d und Euro 6d temp sind nach derzeitigen Erkenntnissen dagegen nicht betroffen.

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Weitere betroffene Basisfahrzeuge

Auch Wohnmobile, die nicht auf Fiat Ducato-Basis gebaut wurden, können vom Abgasskandal betroffen sein. So verwenden viele Iveco-Modelle genau die Fiat-Motoren, die auch beim Ducato problematisch sind. Beim Iveco Daily (Anzeige) gab es (im Gegensatz zu Fiat) bereits die ersten Rückrufe.

Auch der bereits seit 2015 laufende VW-Abgasskandal macht nicht vor Wohnmobilen halt: Der ursprüngliche Skandalmotor EA 189 wurde auch in diversen Wohnmobilen eingesetzt, vom T5 bis hin zum Crafter. Selbst der BGH hat bei diesem Motor bereits festgestellt, dass den Kunden Schadensersatz zusteht. Und auch bei anderen Motoren aus dem VW-Konzern wie dem EA 288 gehen immer mehr Gerichte davon aus, dass sie illegale Abschalteinrichtungen einsetzen – beispielsweise im T6.

Mercedes hat ebenfalls seinen eigenen Abgasskandal. Etliche Gerichte haben Daimler bereits zu Schadensersatz für die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen verurteilt. Dabei ging es zwar meist um PKW, die betroffenen Motoren finden sich aber auch in Vito, V-Klasse und Sprinter.

Was ist mit anderen Herstellern, z.B. Renault/Citroen?

Wer jetzt ein Wohnmobil hat, das weder auf Fiat- oder Iveco-Basis noch auf VW- oder Mercedes-Basis steht, fragt sich: Und was ist mit mir? Bin ich auf der sicheren Seite? Immerhin sind Peugeot Boxer und Citroen Jumper ja baugleich mit dem Ducato.

Zunächst mal muss man sagen: Jumper und Boxer sind nur weitgehend baugleich mit dem Ducato, sie haben nämlich schon seit Jahren einen eigenen Motor. Damit sind sie erst mal nicht vom Fiat-Abgasskandal betroffen. Aber: Einige Experten gehen davon aus, dass die meisten Hersteller mehr oder weniger stark bei ihren Abgaswerten gemogelt haben. So haben auch Peugeot, Citroen, Opel und andere bereits PKW zurückgerufen, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren – teilweise freiwillig.

Was bedeutet das? Updates? Nachrüstung? Stilllegung?

Noch sind die Behörden bei Fiat und den Ducato-Wohnmobilen nicht wirklich aktiv geworden – Wenn die Behörden eingreifen, könnte es ähnlich ablaufen wie bei VW oder Mercedes:

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  • Die Behörde ordnet an, dass die Hersteller die Wohnmobile in einen gesetzeskonformen Zustand bringen müssen.
  • Die Hersteller entwickeln ein Software-Update, das die Abschalteinrichtungen deaktiviert.
  • Kommen die Halter dem Rückruf nicht nach, wird das Wohnmobil stillgelegt.
  • Nach erfolgtem Update werden die Kunden mit den Folgen weitgehend alleingelassen. Mögliche Folgen sind Mehrverbrauch an Kraftstoff und ggf. AdBlue, schlechtere Fahreigenschaften, Motorschäden.

Bei Fiat könnte es sogar noch schlimmer kommen: Die meisten Ducato haben noch keinen SCR-Kat. Daher bleibt zur Vermeidung von Stickoxiden nur die Abgasrückführung. Fiat behauptet aber selbst, dass die Abschalteinrichtungen dem Motorschutz dienen. Daher sind hier nach einem Software-Update Schäden am AGR-System absehbar.

Das Worst-Case-Szenario ist, dass das KBA einen Rückruf für die in Deutschland hergestellten Wohnmobile anordnet, Fiat aber keine Updates bereitstellt. Dann droht tatsächlich die Stilllegung.

Welche Rechte haben betroffene Wohnmobil-Besitzer?

Wenn man noch Gewährleistung hat

Eine illegale Abschalteinrichtung stellt einen Sachmangel dar. Innerhalb der Gewährleistungsfrist hat man daher weitreichende Ansprüche gegenüber dem Händler, bei dem man das Wohnmobil gekauft hat: Die „Nachbesserung“ in Form von Software-Updates und/oder Hardware-Nachrüstung wäre eine Option, die muss man aber nicht akzeptieren – immerhin müsste eine solche Lösung von dem Hersteller kommen, der ursprünglich betrogen hat. Attraktiver dürfte eine nachträgliche Kaufpreisminderung von etwa 20 % sein oder eine Rückabwicklung des Kaufs. Bei der Rückabwicklung gibt man das Wohnmobil ab und erhält seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Falls es inzwischen ein vergleichbares Nachfolgemodell mit Euro 6 d-Abgasnorm gibt, kann man auch die Nachlieferung eines Ersatzfahrzeugs verlangen – ohne Aufpreis.

Die Gewährleistung läuft bei Neuwagen 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtwagen 1 Jahr. Bei einem Kauf direkt von einem privaten Vorbesitzer oder wenn man selbst das Wohnmobil gewerblich nutzt (z.B. als Vermieter) ist die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen.

Wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist

Ist die Gewährleistung abgelaufen, richten sich die Ansprüche gegen den Hersteller des Motors – meistens also Stellantis (Fiat). Dem Motor-Hersteller ist am leichtesten nachzuweisen, dass er vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen hat. Dann nämlich liegt eine sittenwidrige Schädigung vor und man kann eine Rückabwicklung des Kaufs verlangen. Dabei wird vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen – schließlich konnte man das Wohnmobil ja bis zur Rückgabe nutzen. Dabei ist noch nicht endgültig klar, ob die Nutzungsentschädigung wie bei PKW üblich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird oder anhand des Alters. 

Hier ein Rechenbeispiel, bei dem eine erwartete Lebensdauer von 300.000 km (üblich bei PKW) bzw. 25 Jahren angenommen wurde:

Kaufpreis (Neuwagen): 100.000 €

Tachostand: 60.000 km; Alter: 5 Jahre (jeweils 20 % der Lebensdauer)

Nutzungsentschädigung: 100.000 € * 20% = 20.000 €

Erstattung bei Rückgabe: 80.000 €

Dazu kommt noch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten und ggf. Finanzierungskosten. Dieses Modell ist grundsätzlich vom BGH bestätigt, daher laufen die Urteile in Abgasskandal-Prozessen auf eine solche Rückabwicklung hinaus. Die Erfahrung zeigt aber auch: Die Hersteller lassen sich teilweise bei Vergleichsverhandlungen auch auf eine pauschale Schadensersatzzahlung ein.

Zu kompliziert? Wie viel man für sein Wohnmobil noch bekommt, kann man auch bei Rechtecheck (Anzeige) berechnen.

Was ist mit nachträglichen Anbauten?

Nachträgliche An- und Einbauten sowie Zubehör, das man nicht ohne weiteres für ein anderes Wohnmobil verwenden kann, erhöht grundsätzlich den Anschaffungspreis und damit entsprechend die Erstattung. Das gilt nicht nur für die Kaufpreise von Solaranlage, Satellitenschüssel, Trenntoilette & Co, sondern auch für die Einbaukosten. Selbst Eigenleistung beim Einbau kann in angemessenem Umfang geltend gemacht werden.

Weitere nützliche Tipps und Tricks Rund um das Campen gibt es bei uns in der Rubrik Ratgeber.

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